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   LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04   

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https://dejure.org/2005,44139
LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04 (https://dejure.org/2005,44139)
LG Köln, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 O 692/04 (https://dejure.org/2005,44139)
LG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 O 692/04 (https://dejure.org/2005,44139)
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  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04
    Danach sind Änderungsvorbehalte bei Dauerschuldverhältnissen zur Anpassung an sich ändernde Verhältnisse notwendig, müssen sich aber im Rahmen des Angemessenen halten; grundsätzlich sind sie nur wirksam, wenn die Klausel schwerwiegende Änderungsgründe nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (vgl. BGHZ 89, 206, 211; 124, 351, 362).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04
    Danach sind Änderungsvorbehalte bei Dauerschuldverhältnissen zur Anpassung an sich ändernde Verhältnisse notwendig, müssen sich aber im Rahmen des Angemessenen halten; grundsätzlich sind sie nur wirksam, wenn die Klausel schwerwiegende Änderungsgründe nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (vgl. BGHZ 89, 206, 211; 124, 351, 362).
  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der

    Auszug aus LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04
    Ein begründeter Anlass im Sinne der Vorschrift setzt keinen wichtigen Kündigungsgrund voraus; es genügt, wenn der Vertreter durch ein Verhalten des Unternehmers in eine für ihn nach Treu und Glauben nicht haltbare Lage kam (BGHZ 40, 13, 15; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., 2003, § 89 b Rn. 57).
  • BGH, 13.03.1969 - VII ZR 174/66

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs des Untervertreters aufgrund von

    Auszug aus LG Köln, 17.02.2005 - 2 O 692/04
    Auch unverschuldetes, sogar rechtmäßiges Verhalten des Unternehmers genügt (BGHZ 52, 5, 8; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 89 b Rn. 57).
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